Der Käufer verliert im Streit um den Rücktritt vom Autokaufvertrag
Ein vielbeachteter Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken dreht sich um einen Gebrauchtwagen, den ein Käufer im Jahr 2017 gekauft hat. Kurz nach dem Kauf wurden jedoch Mängel am luftgefederten Fahrwerk des Fahrzeugs entdeckt, die zu ständigen Fehlermeldungen führten und dazu führten, dass das Auto fast den Durchschlag erreichte. Der Käufer fühlte sich betrogen und zu einer unzumutbaren Mängelbeseitigung gezwungen. Deshalb hat er es gewähltRücktritt vom Kaufvertragund verlangte die Rückerstattung des Kaufpreises sowie die Erstattung der sonstigen entstandenen Kosten.
Direkt zum UrteilAz: 5 U 163/20springen.
ÜBERBLICK:
- 1 Käufer verliert Streit um Rücktritt vom Autokaufvertrag
- 1.1 Weigerung, vom Kaufvertrag zurückzutreten
- 1.2 Gerichtskosten
- 1.3 Überprüfung der Entscheidung
- 2 Die Krise
- 2.1 Gründe
- 3 Für diese Entscheidung sind unter anderem folgende Rechtsgebiete relevant
- 4 häufig gestellte Fragen
- 4.1 Was beinhaltet die Sachmängelhaftung?
- 4.2 Was ist Mehrleistung und wann gilt sie als Ausfall?
- 4.3 Wann kann ich den Kaufvertrag widerrufen?
- 4.4 Wie kann ich eine Entschädigung verlangen?
- 4.5 Was bedeutet vorläufige Vollstreckbarkeit einer Entscheidung?
- 4.6 Was bedeutet es, wenn die Revision nicht akzeptiert wird?
- 4.7 Was sind die typischen Schritte in einem politischen Prozess?
Weigerung, vom Kaufvertrag zurückzutreten
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Käufer wegen der aufgetretenen Mängel ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag hatte. Er argumentierte, dass die Mängel an der Luftfederung das Fahrzeug wertlos machten und er daher sein Geld zurückverlangen könne. In diesem Zusammenhang wies er auf die Unsinnigkeit einer Mängelbeseitigung hin und forderte zudem eine Nutzungsgebühr sowie die Erstattung von Anmeldegebühren, Parkkosten, Nutzungsausfall und Reisekosten.
Rechtskosten
Eine weitere damit zusammenhängende Frage, die das Gericht klären musste, waren die Kosten des Prozesses. Hier musste der Richter entscheiden, welche Partei die Kosten tragen sollte. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Entscheidung geändert wird.
Überprüfung der Entscheidung
Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Genehmigung der Revision. In einem solch komplexen Fall ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Partei gegen die Entscheidung Berufung einlegt und eine Überprüfung der Entscheidung beantragt. Ob eine Berufung begründet ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem von der Bedeutung des Falles und der Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Rechts.
Nach sorgfältiger Abwägung aller Faktoren und Argumente entschied sich das OLG Zweibrücken zugunsten des Verkäufers. Das Gericht hob die Entscheidung des Einzelrichters des Landgerichts Landau in der Pfalz auf und wies die Klage des Käufers ab. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Käufer zugesprochen und das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt. Eine Überarbeitung war nicht zulässig
Diese Entscheidung
OLG Zweibrücken – Az.: 5 U 163/20 – Beschluss vom 26.10.2021
1. Auf Berufung des Beklagten wird der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landauer Landesgerichts Landau in der Pfalz vom 27. August 2020 abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klagende Partei.
3. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger behält sich das Recht vor, die Vollstreckung des Beklagten durch Stellung einer Kaution in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags zu verhindern, wenn der Beklagte vor der Vollstreckung keine Kaution in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird nicht akzeptiert.
Gründe dafür
ICH.

Der Kläger als Käufer eines gebrauchten ... (Erstzulassung: 04.07.2013) zum Preis von 33.790 € mit einer Laufleistung von 82.800 km verlangt daraufhin (Kaufvertrag 03.06.2017 / Auslieferung 14.03.2017) Zahlung. vom Verkäufer insgesamt 33.753,48 € Schritt für Schritt zur Rückgabe des Fahrzeugs zzgl. Zinsen, also der Erstattung des Kaufpreises abzüglich der laufenden Kosten von 2.804,04 € (33.790 € x 13.875 km).
Mit Notarbrief vom 18.08.2017 erklärte der Kläger seinen Rücktritt vom Kaufvertrag insbesondere wegen Mängeln am luftgefederten Fahrwerk, die zu ständigen Fehlermeldungen führten und (aufgrund der Fehlfunktion des Luftverdrängungsdämpfungssystems) Bei unzumutbarer weiterer Beseitigung des Defekts wäre das Fahrzeug fast im Heck gelandet.
Ein defekter Turbolader wurde bereits zweimal ausgetauscht. Danach hatte das Unternehmen im Auftrag der Beklagten im Juni/Juli 2017 in ... ein Relais wegen Problemen mit der Luftfederung ausgetauscht, wobei es sich laut Kläger um einen Defekt in Form eines Dämpfers handelte An den Achsen des Fahrzeugs traten dann erneut Höhen auf, über die das Unternehmen am 12. Juli 2017 nicht mehr verfügen konnte.
Der Kläger behauptete, dass das Fahrzeug seit dem 28. August 2017 aufgrund von Problemen mit der Luftfederung nach dem zweiten Versuch des Unternehmens, es zu verbessern, nicht mehr fahrbar sei … aufgrund ständiger Fehlermeldungen auf dem Bildschirm (die mit denen vor den beiden Präsentationen identisch sind). das Fahrzeug beim Autohaus ...) und kaufte am 15.09.2017 ein Ersatzfahrzeug. Seit dem 28.08.2017 parkt er es auf seinem angemieteten Parkplatz.
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Die Beklagte argumentierte, dass das Unternehmen ... beim Austausch des Relais lediglich vergessen habe, die Grundeinstellung vorzunehmen. Der Fehler an der Luftfederung war bei Lieferung nicht vorhanden und konnte für weniger als 5 % des Kaufpreises repariert werden. Das generelle Problem mit der Elektronik hat nun nichts mehr mit den vorherigen Ausfällen zu tun, die es beim Autohändler zweimal gegeben hatte.
Aufgrund des weiteren Sach- und Streitstandes im ersten Rechtszug wird auf die dort ausgetauschten Notizen mit Anlagen und Verhandlungsprotokoll verwiesen.
Der Sachverständige ... aus ... hat im Namen des Gerichts am 10. Dezember 2018 ein schriftliches Gutachten (S. 106 ff. des Verfahrens) und am 27. Mai 2019 ein ergänzendes Gutachten erstellt und in der mündlichen Verhandlung erläutert . Treffen am 15. Juni 2020.
Das Erstgericht verurteilte daraufhin die Beklagte mit Beschluss vom 27.08.2020 dazu, dem Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs ..., Fahrzeugidentnummer: ..., 33.753,48 € zzgl. Zinsen 5 Prozentpunkte der jeweils geltenden EZB-Basis zu zahlen Satz in Höhe von 30.935 € ab 6. September 2017, in Höhe von 50,96 € zusätzlich ab 7. November 2017, in Höhe von 2.192,52 € ab 13. Januar 2018 und in Höhe von 575 € zusätzlich gezahlt ab 16. Juni, 2020 stellte fest, dass der Beklagte mit der Übernahme des Fahrzeugs ..., Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ..., am 6. September 2017 in Verzug war, und verurteilte den Beklagten zum Kläger. 1.474,89 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen EZB-Leitzins vom 6. September 2017.
Als Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass die Klägerin im Wesentlichen vom Kaufvertrag zurückgetreten sei und die Widerrufsvoraussetzungen gemäß §§ 433, 434, 437 Nr. 2, 323, 440 BGB vorliegen. Aufgrund der erhaltenen Beweismittel, d. h. der nachvollziehbaren und übereinstimmenden Feststellungen des Sachverständigen ... mit der erforderlichen Sicherheit (§ 286 ZPO), ist das Gericht davon überzeugt, dass das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung einen Defekt an der Luftfederung oder am Kompressor aufwies der Rückzug.
Dafür spricht der Fall des § 477 BGB, da Probleme mit der Luftfederung zweifellos bereits im Juni 2017 und damit innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung aufgetreten sind. Der durch Vorträge und Beweise belastete Angeklagte konnte diese Vermutung nicht widerlegen. In diesem Fall lässt die konkrete Erscheinung der Sache oder des Mangels nicht darauf schließen, dass ein späterer Mangel im ordnungsgemäßen Geschäftsgang vorliegt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Luftfederung des betreffenden Fahrzeugs trotz Nachbesserungsversuchen der Autohaus… GmbH im Juni/Juli 2017 immer noch nicht mangelfrei war.
Ist die Ursache des Mangels zum Zeitpunkt der Ankündigung des Rückrufs trotz mehrerer vorangegangener Nachbesserungsversuche nicht bekannt und daher nicht absehbar, ob und zu welchen Kosten der Mangel behoben werden kann, liegt in der Regel ein erheblicher Mangel vor. Dass die Reparaturkosten aufgrund des Kaufpreises von 33.790 € knapp unter der oben genannten Fünf-Prozent-Grenze lagen, schließt die Schwere des Verbrauchsteuerverstoßes nicht aus. Die Ursache für die Schwächung der Kabelverbindung, die zum Durchbrennen der Sicherung führte und letztendlich dazu führte, dass der Kompressor das Fahrzeug nicht reparieren konnte, ist alles andere als sicher. Es ist unstreitig, dass die Klägerin das streitgegenständliche Fahrzeug in Absprache mit der Beklagten wegen Problemen mit der Luftfederung zweimal zur Autohaus GmbH gebracht hat.
Auch ein weiterer Verbesserungsversuch sei für den Kläger unzumutbar, § 440 BGB. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das betreffende Auto in weniger als vier Monaten nach der Auslieferung viermal in die Werkstatt musste.
Im Übrigen wird auf die angefochtene Entscheidung verwiesen.
Die Berufung des Beklagten richtet sich gegen ihn und beantragt die Abweisung der Klage.
Die Beklagte trägt vor, dass die Ursache des Mangels die Wesentlichkeitsschwelle nicht überschritten habe, da 5 % des Kaufpreises nicht erfüllt worden seien.
Darüber hinaus ist es nicht derselbe Fehler, der bei den Versuchen des Autohändlers zur Klärung des Sachverhalts gescheitert ist, der der Beschwerdeführerin zur Last gelegt werden muss, sondern jedenfalls ein anderer Fehler, der offenbar auf einer durchgebrannten Sicherung und einer fehlerhaften Kabelverbindung beruht. Betroffen waren mehrere Teile des Fahrzeugs, nämlich ein Relais, also ein elektronisches Teil, und eine defekte Kabelverbindung, die zum Durchbrennen einer Sicherung führte, was lediglich zum gleichen Ergebnis führte, dass das Fahrzeug anschlug.
Zu unterschiedlichen Höhen konnte der Gutachter keine Aussagen machen.
Die Beklagte beantragt, den Beschluss des LG Landau in der Pfalz vom 27.08.2020 abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise, den Beschluss aufzuheben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Dienststelle zurückzuverweisen.
Der Beschwerdeführer beantragt beim Gericht die Abweisung der Berufung.
Der Kläger argumentiert, dass es sich bei der Luftfederung um einen sicherheitsrelevanten Teil des Fahrzeugs handele und unklar sei, ob der Mangel dauerhaft behoben werden könne. Hierbei handelt es sich nicht um unterschiedliche Fehler, da das defekte Relais den Kompressor zerstört hatte und die dadurch verursachte Überspannung auch die Ursache für das Durchbrennen der Sicherung und unter Umständen auch der Kabelverbindung war. Es handelt sich um ein einheitliches Ganzes, nämlich die Luftfederung und insofern insbesondere die Versorgung und Steuerung des Kompressors.
Aufgrund des Umzugs der Klägerin von … nach … befindet sich das betreffende Fahrzeug seit dem 3. Februar 2021 bei der Beklagten.
Mit Beschluss vom 25.02.2021 wies der Senat den Kläger darauf hin, dass er noch keine ausreichenden Unterlagen und Beweise dafür vorgelegt habe, dass der Beklagte bei seiner Kündigung am 18.08.2017 bereits zweimal wegen Mängeln an seinem Luftfederfahrwerk gescheitert sei. .. oder ein anderer Verbesserungsversuch war unzumutbar. Aus der Akte geht nicht hinreichend hervor, wann welche konkreten Arbeiten von wem infolge welcher konkreten Mängel durchgeführt wurden, welche Mängel nach welchen Reparaturen bestehen blieben bzw. erneut auftraten und welche Vereinbarungen mit welchem Mitarbeiter des Autohauses getroffen wurden Daraus ergeben sich konkrete Mängel beim ersten Reparaturversuch und beim zweiten Termin am 07.12.2017.
In seinem Dokument vom 18. März 2021 behauptete der Kläger, dass während eines Werkstattbesuchs vom 26. Juni 2017 bis 3. Juli 2017 beim Autohaus ... in ... das Relais ausgetauscht worden sei und am 8. Juli 2017 das Fahrzeug ausgefallen sei und es traten Probleme mit der Luftfederung auf, sodass bei einem Werkstattbesuch am 12.07.2017 lediglich ein Relais-Reset erfolglos blieb.
Auf diese Stellungnahme des Klägers vom 18.03.2021 hat der Senat hingewiesen, dass diese, auch im Hinblick auf den ergänzenden Hinweis im amtlichen Bericht vom 18.03.2021 im Anschluss an die Entscheidung des Senats vom 25.02.2021, zweifelhaft sei ob eine Frist zur (weiteren) Mängelbeseitigung vor der Rücktrittserklärung am 18.08.2017 nicht erforderlich war, weil eine nachträgliche Behebung eines „Luftfederungsmangels“ gleichen Inhalts bereits zweimal fehlgeschlagen war oder ein erneuter Versuch zu einem späteren Zeitpunkt Die Verbesserung sei für den Kläger unzumutbar gewesen.
In der mündlichen Verhandlung am 5. Oktober 2021 wurde der Kläger zu den Beschwerden und Abhilfeversuchen angehört.
Aufgrund der weiteren Sach- und Streitlage im Berufungsverfahren wird auf die dort ausgetauschten Vermerke mit den Anlagen und dem Verhandlungsprotokoll verwiesen.
II.
Die Stattgabe der Berufung der Beklagten führt zum Erfolg und zur Zurückweisung der Berufung. Der durch das Vorliegen der Auflösungsvoraussetzungen des Kaufvertrages belastete Kläger hat trotz mehrfacher Gerichtsbeweise nicht hinreichend dargelegt, wann und welche konkreten Mängel des Fahrzeugs nach der Reparatur bestehen blieben bzw. wieder auftraten.
Nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Zeugenvernehmung ist nicht klar, dass ein Zeitraum der (weiteren) Beseitigung des Mangels vor der Rücktrittserklärung am 18. August 2017 erforderlich war, da der „Luftdefekt“ die Reparatur „Aufhängung“ vorsah. mit demselben Inhalt zweimal fehlgeschlagen oder ein erneuter Nachbesserungsversuch durch den Kläger i.S.d. § 440 BGB sei unangemessen.
1. § 440 Satz 1 2. Alternative BGB ermöglicht dem Käufer, ohne Setzung einer angemessenen Frist zur Vertragserfüllung vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Erfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist. Es ist unbestritten, dass der Kläger dem Beklagten vor seiner Entlassung am 18. August 2017 keine Frist zur Behebung der Mängel an der Luftfederung gesetzt hat, noch hat er dem Beklagten nach Ende des Staffellaufs am 18. August 2017 Gelegenheit gegeben, weitere Abhilfemaßnahmen zu ergreifen , 2017 restauriert. 12. Juli 2017.
Unterlassene Erbringung zusätzlicher Leistungen im Sinne von Artikel 440 Satz 1 Abs. 2 BGB wird davon ausgegangen, dass der Käufer vom Verkäufer ohne Fristsetzung eine Nacherfüllung verlangt hat und der Verkäufer die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht hat. Das Gleiche gilt, wenn eine rechtzeitige Nacherfüllung durch den Verkäufer nicht wahrscheinlich ist und es dem Käufer daher unzumutbar ist, mehr zu erwarten. Maßgeblich hierfür ist eine frühere Regelung zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung (BeckOGK/Höpfner, 01.09.2021, BGB § 440 Rn. 23).
Nach § 440 Satz 2 BGB gilt die Nacherfüllung nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Als allgemeine Regel gilt, dass der Käufer nach der Lieferung eines mangelhaften Artikels zwei Versuche zur Behebung des Mangels abwarten sollte, bevor er auf sekundäre Abhilfemaßnahmen zurückgreift. Eine andere Beurteilung kann sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels, ergeben. Je nach Art des Problems kann bei besonderer (technischer) Komplexität des Problems eine größere Anzahl an Korrekturversuchen erforderlich sein. Denn mit zunehmender Komplexität sollte der Verkäufer offen gesagt mehr Zeit haben (BeckOGK/Höpfner, 01.09.2021, BGB § 440 Abs. 29 + 30).
Ein. Den Aussagen des Klägers gegenüber dem Senat zufolge begannen die Probleme mit der Luftfederung nach zwei erfolgreichen Turboreparaturen am 10.06.2017 und das Fahrzeug wurde am ... vom 26.06.2017 bis 03.07.2017 zum Händler gebracht wo nach einem Relaiswechsel die Luftfederung zunächst wieder funktionierte. Am 12. Juli 2017 versagte die Luftfederung erneut so stark, dass das Auto nicht mehr verwendbar war und der Autohändler… es abholte. Nach einem Reset der Luftfederung nach einer fehlgeschlagenen Fehleranalyse war das Auto zunächst wieder fehlerfrei.
si. Nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Zeugenvernehmung ist nicht klar, ob der Ausfall der Luftfederung erneut dieselbe technische Ursache hatte wie in den vorangegangenen Fällen. Dem Kläger war darüber hinaus bekannt, dass der von der Beklagten mit der Behebung der Störung beauftragte Autohändler ... um ... die konkrete Ursache der Störung nicht ermitteln konnte und daher vorsorglich das Relais ausgetauscht bzw. zurückgesetzt hat, was ohnehin der Fall war kurzlebig. erfolgreiches Kairo. Daher war es für den Kläger nicht unzumutbar, sich nach der dritten Störung des Flugzeugs erneut an die Beklagte zu wenden und ihr eine letzte Chance zur endgültigen Beseitigung der Störung zu geben. Die Beklagte erklärte in der Senatsverhandlung, dass sie, wenn sie von den beiden gescheiterten Reparaturversuchen des von ihr beauftragten Unternehmens gewusst hätte, das Fahrzeug nach Paderborn gebracht hätte, um die Störung beheben zu lassen.
Das umstrittene Hochleistungsfahrzeug der Marke ... mit adaptiver Luftfederung ermöglicht die stufenlose Einstellung von Dämpfersteifigkeit und Bodenfreiheit. Fehler in diesem komplexen technischen System sind nicht mit einfachen technischen Mängeln zu vergleichen, die von jedem Autohändler in zwei Reparaturversuchen behoben werden müssen.
Die Absurdität der weiteren Berichtigung ergibt sich nicht daraus, dass der Turbolader bereits zweimal ausgefallen war, was von der Beklagten vollständig repariert wurde. Beim Kauf eines Hightech-Fahrzeugs mit Erstzulassung vom 4. Juli 2013 bis 6. März 2017 und damals 82.800 km ist mit Mängeln unterschiedlicher Zusammensetzung zu rechnen.
Tun. Darüber hinaus hat der Kläger nicht überzeugend dargelegt und nachgewiesen, dass vor der Widerrufserklärung eine dritte Atemwegserkrankung auftrat, die auf derselben Ursache beruhte.
Trotz der Anweisungen des Senats in den Beschlüssen vom 25. Februar 2021 und 20. April 2021 konnte der Berufungskläger bis zu seinem Rücktritt am 18. August 2017 nicht feststellen, wann der konkrete Mangel aufgetreten war, nachdem das Relais durch den Autohändler zurückgesetzt worden war.
Den rechtlichen Argumenten des Klägers zufolge war das Fahrzeug bis zum 28. August 2017 (also nach der Rücktrittserklärung vom 18. August 2017) nicht mehr fahrbereit und wurde am selben Tag auf einem angemieteten Parkplatz abgestellt. Mit seiner Klage verlangt der Kläger daher die Erstattung der Parkkosten ab dem 1. September 2021 und nicht den Widerrufsbescheid vom 18. August 2017.
In der Senatssitzung vom 5. Oktober 2021 gab der Kläger an, dass nach seinen Aufzeichnungen der nächste Ausfall der Luftfederung am 21. August 2017 stattgefunden habe und er im Polizeibericht lediglich darauf hinweisen könne, dass er bereits vom Kaufvertrag zurückgetreten sei am 18. August 2017, dass ihm das genaue Datum dieses erneuten Ausfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sei.
D. h. die Kosten für den Austausch des Kompressors zur Behebung des von ihm am 25. Oktober 2018 festgestellten Defekts im Flugsicherungssystem (durchgebrannte Sicherung und fehlerhafte Kabelverbindung), der zum Ausfall des Fahrzeugs führte, beliefen sich nach den Erkenntnissen des Hauptgutachters auf lediglich € 1.400 inkl. MwSt. Auch dies deutet darauf hin, dass eine weitere Nachbesserung durch die Beklagte für die Klägerin nicht unzumutbar war und offenbar verschiedene technische Ursachen vorliegen, die zu einer unerwünschten Fahrzeugabsenkung führen könnten.
2. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 97 Abs. 1 ZPO.
3. Die Feststellung der vorläufigen Vollstreckbarkeit richtet sich nach den §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO.
4. Die Genehmigung des Gutachtens ist nicht begründet (§ 543 Abs. 2 ZPO).
Für diese Entscheidung sind unter anderem folgende Rechtsgebiete relevant
- Kaufgesetz (§§ 433 ff. BGB)Das Kaufrecht ist für diese Entscheidung von zentraler Bedeutung, da Kläger und Beklagter einen Vertrag über den Verkauf eines Gebrauchtwagens geschlossen haben. Hier gelten insbesondere die Regelungen zur Sachmängelhaftung (§§ 434 ff. BGB), da der Anspruchsteller geltend macht, dass Mängel am gekauften Fahrzeug vorlägen. Der Kläger trat insbesondere wegen Mängeln am luftgefederten Fahrwerk vom Kaufvertrag zurück, da mehrere Reparaturversuche der Beklagten fehlschlugen.
- Arbeitsvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB)Auch das Recht auf Werkverträge ist relevant, da die Beseitigung von Mängeln (Nacherfüllung), die im Rahmen des Kaufvertrages erfolgt sind, in der Regel als Werkverträge einzustufen ist. Dabei steht der Erfüllungsanspruch (§ 439 BGB) im Vordergrund, da der Kläger dem Beklagten das Fahrzeug zur Mängelbeseitigung überlassen hat. Die Nichterfüllung kann zum Rücktritt des Käufers vom Vertrag führen (§ 437 Nr. 2, § 440, § 323 BGB).
- Miete (§ 288 BGB)Das Zinsrecht ist im Urteil relevant, da der Kläger vom Beklagten die Zahlung von Zinsen verlangt. Dies gilt sowohl für die Kaufpreiszinsen aus dem angeblichen Annahmeverzug als auch für die Ausgleichszinsen für den Zinsausfall. Maßgeblich hierfür sind die Vorschriften des § 288 BGB, insbesondere hinsichtlich der Höhe des Verzugszinses.
- Vertragsrecht und Schadensersatz (§§ 280 ff. BGB)In Gerichtsverfahren spielen auch die allgemeinen Schadensersatzregeln nach § 280 BGB eine Rolle. Es geht um die Frage, ob der Beklagte wegen einer Pflichtverletzung (Fehlen der Kaufsache) Schadensersatz leisten muss. Insbesondere verlangt der Kläger neben dem Kaufpreis auch die Erstattung von Zulassungskosten, Stellplatzkosten, Nutzungsausfall- und Reisekosten sowie Anwaltskosten.
- Verfahrensrecht (ZPO)Schließlich ist das Zivilprozessrecht ein wichtiger Aspekt des Falles, insbesondere im Hinblick auf die Kostenteilung (§ 91 ZPO), die vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 Nr. 11, 711 ZPO) und die Unzulässigkeit der Berufung (§ 543). ). ZPO).
Häufig gestellte Fragen
Was beinhaltet die Sachmängelhaftung?
SchimmelHaftung für Sachmängelregelt die Gewährleistung auf den Zustand einer Kaufsache. Die Regeln hierfür sind in Deutschland in den §§ 434 ff. BGB geregelt. Wenn Sie als Käufer eine Sache kaufen, die nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht (also einen Mangel aufweist), stehen Ihnen bestimmte Rechte gegenüber dem Verkäufer zu. Dies umfasst das Recht auf Nacherfüllung, das Recht auf Minderung des Kaufpreises, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und das Recht auf Schadensersatz.
Was ist eine zusätzliche Leistung und wann gilt sie als Misserfolg?
zusätzliche Leistungist eines der Rechte, die Ihnen als Käufer im Falle eines Mangels zustehen. Das bedeutet, dass Sie vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Produkts verlangen können. Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn der Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Ersatzware endgültig und ernsthaft verweigert, die Nacherfüllung zweimal vergeblich versucht hat oder für den Käufer unzumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie als Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und ggf. Schadensersatz verlangen.
Wann kann ich den Kaufvertrag widerrufen?
Sie können den Kaufvertrag widerrufen, wennDas anschließende Rendern ist fehlgeschlagenoder wenn der Verkäufer dies abgelehnt hat. Darüber hinaus ist der Widerruf auch dann möglich, wenn der Mangel so schwerwiegend ist, dass er die Brauchbarkeit der Sache erheblich beeinträchtigt, oder wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bitte beachten Sie, dass Sie den Widerruf ausdrücklich erklären müssen und das von Ihnen gekaufte Produkt grundsätzlich zurückgeben müssen.
Wie kann ich eine Entschädigung verlangen?
Sollte Ihnen als Käufer aufgrund eines Mangels ein Schaden entstehen, ist dieser unter bestimmten Voraussetzungen berechtigteine GebührAnfrage des Verkäufers. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat, also dass er den Mangel kannte oder fahrlässig gehandelt hat. Darüber hinaus muss zwischen dem Mangel und dem Schaden ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Ein Schaden kann beispielsweise in Kosten zur Mängelbeseitigung, Nutzungsausfall oder anderen Nachteilen bestehen, die Ihnen durch den Mangel entstehen.
Was bedeutet vorläufige Vollstreckbarkeit einer Entscheidung?
Schimmelvorläufige MachbarkeitDas Urteil bedeutet, dass der Kläger seine Ansprüche bereits vor Rechtskraft des Urteils geltend machen kann, d. h. bevor Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden. Daher kann er bereits jetzt die Zahlung oder sonstige Leistung verlangen, die das Gericht dem Beklagten auferlegt hat. Allerdings ist es möglich, dass der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung (meist die Hinterlegung eines Geldbetrags) vorübergehend verhindert, um in einem etwaigen Berufungsverfahren bzw. Berufungsverfahren abzuwarten, ob die Entscheidung aufrechterhalten wird.
Was bedeutet es, wenn die Revision nicht akzeptiert wird?
SchimmelAblehnung der Bewertungbedeutet, dass gegen die Entscheidung keine Berufung möglich ist. Eine Berufung ist eine Berufung zur Überprüfung der Entscheidung des Gerichts auf Rechtsfehler. Dies ist nur unter bestimmten Umständen und nur mit gerichtlicher Genehmigung zulässig. Wird der Berufung nicht stattgegeben, ist die Entscheidung endgültig und es kann keine weitere Berufung eingelegt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, gegen die Unzulässigkeit der Beschwerde beim Bundesgericht Berufung einzulegen.
Was sind die typischen Schritte in einem politischen Prozess?
Apolitischer ProzessNormalerweise beginnt man mit der Einreichung einer Klage. Der Kläger trägt seine Ansprüche vor und begründet sie. Der Beklagte kann dann antworten und seinen Standpunkt darlegen. Es kann auch ein Beweisverfahren durchgeführt werden, bei dem beispielsweise Zeugen vernommen oder Sachverständige befragt werden. Abschließend erlässt das Gericht eine Entscheidung, die in einem Beschluss festgehalten wird. Gegen den Bescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen Einspruch erhoben werden.
FAQs
Wann ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen? ›
Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung, wenn der vorhandene Mangel nicht beseitigt wurde oder ein neuer Mangel durch die Reparatur entstanden ist. Die Ersatzlieferung ist fehlgeschlagen, wenn die neue Sache denselben oder einen anderen, neuen Mangel aufweist.
In welchen Fällen kann der Verkäufer eine Nacherfüllung verweigern? ›Der Verkäufer kann die Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4 BGB verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Zum einen ist denkbar, dass eine Variante der Nacherfüllung im Vergleich zur anderen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (relative Unverhältnismäßigkeit).
Wann ist Nacherfüllung ausgeschlossen? ›Der Anspruch auf Nacherfüllung kann ausnahmsweise nach § 439 Abs. 4 BGB ausgeschlossen sein. Das ist der Fall, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, z.B. bei einem unbehebbaren Mangel. Sie ist ferner dann ausgeschlossen, wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
Was passiert wenn die Nacherfüllung fehlschlägt? ›Bei der Nachlieferung wird ein Fehlschlag angenommen, wenn die Ersatzsache denselben oder einen anderen Fehler hat. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen. dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern es sich um keinen geringfügigen Mangel handelt.
Wie viele Reparaturversuche muss ich zulassen? ›Wie oft darf der Autoverkäufer reparieren? Das Gesetz bestimmt: Im Regelfall muss der Käufer dem Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche – in der Regel Reparaturversuche – zubilligen. Hierbei muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
Was passiert wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert? ›Verweigert i.S.d. § 440 BGB ist die Nacherfüllung, wenn der Verkäufer beide möglichen Arten der Nacherfüllung ablehnt. Lehnt er eine ab und ist die andere nicht unmöglich, muss der Käufer ihn zur anderen Art der Nacherfüllung auffordern, bevor er zu den Rechtsbehelfen des § 437 Nr. 2 und 3 BGB übergehen kann.
Kann der Käufer die Nacherfüllung verweigern? ›Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Wie lange ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung? ›In der Regel werden je nach Schwere des Mangels Fristen zwischen einer Woche und – in seltenen Ausnahmefällen – sechs Wochen angemessen sein. Eine vom Verkäufer selbst angegebene Frist darf der Käufer als angemessen ansehen, auch wenn sie objektiv zu kurz ist.
Was ist der Unterschied zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung? ›Bei der Nachbesserung beseitigt der Verkäufer den Mangel an der gelieferten Sache. Bei der Nachlieferung übergibt der Verkäufer dem Käufer eine neue, erfüllungstaugliche Sache. Bei der Erklärung über die gewählte Form der Nacherfüllung handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung.
Wann ist Nacherfüllung entbehrlich? ›Entbehrlichkeit einer Fristsetzung (§ 326 Abs.
Dies ist der Fall, wenn Unmöglichkeit der Nacherfüllung gemäß § 275 Abs. 1 bis 3 BGB gegeben ist. Da das Pferd an einem unbehebbaren Mangel leidet, ist jedenfalls die Nachbesserung unmöglich. Fraglich ist aber, ob auch die Nachlieferung unmöglich ist.
Welche 3 Möglichkeiten gibt es nach dem Kauf fehlerhafter Ware? ›
unverhältnismäßig ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abläuft, kommen Ansprüche auf Rücktritt (früher: Wandlung), Minderung und Schadensersatz in Betracht. Neu ist seit Anfang 2022, dass die Fristsetzung auch konkludent erfolgen kann.
Warum Vorrang der Nacherfüllung? ›Es gilt der Vorrang der Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB – weil der Verkäufer eine mangelfreie Sache zu liefern hat. Erst beim Scheitern der Nacherfüllung stehen dem Käufer weitere Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Schadensersatz, Minderung) zu.
Wer entscheidet über die Art der Nacherfüllung? ›Nacherfüllung beim Werkvertrag
Auch beim in § 635 BGB beschriebenen werkrechtlichen Anspruch besteht die Möglichkeit der Nachbesserung und Neuherstellung. Hier aber entscheidet der Unternehmer, welche Art der Nacherfüllung er wählt.
Käufer grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche dulden, bevor es ihm gestattet ist, vom Kaufver- trag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern und/oder Schadensersatz zu verlangen. Hat der Käufer dem Verkäufer dagegen eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt, ist § 440 BGB nicht einschlägig.
Wie oft zur Nacherfüllung auffordern? ›Grundsätzlich ist der Auftraggeber nach dem BGB und auch nach der VOB/B nur verpflichtet, einmal zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
Wie oft Aufforderung zur Mängelbeseitigung? ›Wie oft erfolgt eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung? Laut VOB/B oder ÖNORM B 2110 muss der Auftraggeber mindestens einmal schriftlich zur Mängelbehebung auffordern. Ein weiteres Schreiben ist rechtlich nicht erforderlich, aber bei einer erneuten Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung trotzdem sinnvoll.
Wie viele Chancen zur Nachbesserung? ›Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Verkäufer eine zweite Chance zur Nachbesserung einzuräumen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Verkäufer seitens des Käufers ohne Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert wurde. In diesem Fall ist dem Verkäufer eine zweite Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Reklamation gegeben sein? ›Um etwas reklamieren zu können, muss die Ware einen Sachmangel besitzen (beschädigt, funktioniert nicht), der schon bei Produktübergabe und Kauf existierte. Damit entspricht das Produkt nicht der im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit und Verbraucher haben ein Recht auf Gewährleistung.
Wer trägt die Kosten einer Nacherfüllung? ›Die Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer (§ 439 Abs. 2 BGB@).
Wie oft darf der Verkäufer Nacherfüllen? ›Üblicherweise darf der Verkäufer deshalb zwar zweimal nachbessern, sofern § 440 BGB mangels Fristsetzung einschlägig ist. Ausnahmsweise kann dem Käufer ein zweiter Nachbesserungsversuch allerdings schlechthin unzumutbar sein, sodass die Nachbesserung schon nach dem ersten missglückten Versuch als gescheitert gilt (vgl.
Wann ist Nacherfüllung unverhältnismäßig? ›
Faustformeln: Nacherfüllungskosten sind unverhältnismäßig, wenn sie - den Wert der Sache in mangelfreiem Zustand um mehr als 150 % - oder den mangelbedingten Minderwert um mehr als 200 % übersteigen.
Kann der Verkäufer auf Nachbesserung bestehen? ›Gemäß § 440 BGB sieht das Nachbesserungsrecht des Verkäufers in der Regel zwei Versuche vor – Ausnahmen sind aber möglich. Zum Beispiel kann der Käufer schon nach dem ersten erfolglosen Versuch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat.
Wie viel Prozent Einbehalt für Mangel? ›Angemessen ist "in der Regel das Doppelte der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten". Bei VOB/B-Verträgen gilt das Gleiche. Viele Praktiker haben aus der Ausbildung noch die alte Rechtslage in Erinnerung: Früher konnte mindestens das Dreifache der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden.
Wie oft muss ich reklamieren bis Geld zurück? ›Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur haben Sie als Verkäufer das Recht, zwei Reparaturversuche durchzuführen. Erst wenn das scheitert, darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern.
Was zählt als Nachbesserungsversuch? ›Die Anzahl von Nachbesserungsversuchen selbst wird in § 440 BGB aufgegriffen. In dieser Norm findet sich die Regelung: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Wie oft darf ein Mangel nachgebessert werden? ›Wer mit einer Handwerkerleistung nicht zufrieden ist, sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen, in der Regel zehn Tage. Das Recht zur Nacherfüllung steht im Gesetz. Der Handwerker darf in der Regel bis zu zweimal nachbessern, gesetzlich geregelt ist das nicht.
Wann Nacherfüllung und wann Schadensersatz? ›Bei Verzug mit der Nacherfüllung ist ein Schadensersatz neben der Leistung bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht nur unter den Voraussetzungen des § 280 I BGB denkbar. Ein solcher Anspruch kommt etwa bei einem mangelbedingten Betriebsausfallschaden in Betracht oder bei Rechtsverfolgungskosten.
Was ist ein Mangelfolgeschaden? ›Ein Mangelfolgeschaden tritt häufig im Rahmen des deutschen Kauf- und Mietrechts auf. Er ist dann gegeben, wenn ein Sachmangel an der Hauptsache (zum Beispiel ein Kauf- oder Mietobjekt) vorliegt und dieser Mangel an einem anderen Rechtsgut einen Schaden verursacht hat.
Welche 3 Arten von Mangel gibt es? ›- Offene Mängel: Ein offener Mangel ist sofort bei Prüfung erkennbar.
- Versteckter Mangel: Ein versteckter Mangel ist nicht gleich erkennbar, sondern zeigt sich erst später.
- Arglistig verschwiegene Mängel: Dem Verkäufer ist der Mangel bekannt, allerdings verschweigt er ihn gegenüber dem Käufer.
Im stationären Handel muss ein Händler Waren nicht grundsätzlich zurücknehmen. Das Rückgaberecht ist eine freiwillige Leistung. Hat der Händler eine Rückgabe zugesichert und der Kunde bringt die Ware zurück, bekommt er den Kaufpreis erstattet.
Wann ist eine gekaufte Sache mangelhaft? ›
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht den subjektiven Anforderungen entspricht. Eine Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie: - bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (hierzu zählt u.a. auch die vereinbarte Menge; wird also zu wenig geliefert, liegt ein Mangel vor).
Wo muss die Nacherfüllung stattfinden? ›Ihr zufolge muss die mangelbehaftete Kaufsache an eben jenem Ort repariert werden, an dem sie sich aktuell bestimmungsgemäß befindet. Macht der Käufer eines Fahrzeugs nach Abschluss des zugrundeliegenden Kaufvertrages einen Mangel geltend, wird sich das Fahrzeug regelmäßig an seinem Wohnsitz befinden.
Wann ist eine Ware laut BGB mangelhaft? ›Eine Kaufsache gilt als frei von Mängeln, wenn diese bei der Übergabe die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften hat. Sollten im Vertrag keine Eigenschaften vereinbart sein, ist die Sache dann frei von Mängeln, wenn diese sich für die im Vertrag vorausgesagte Art der Nutzung eignet.
Was tun wenn auf Mängelrüge nicht reagiert wird? ›Reagiert die Firma nicht, müssen Sie nochmals schriftlich eine Nachfrist einräumen. Darin sollten Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie bei weiterhin ausbleibender Mängelbeseitigung ein anderes Unternehmen beauftragen werden – zu finanziellen Lasten der Firma, die mangelhaft gearbeitet hat.
Kann Käufer Nacherfüllung verweigern? ›Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Wie oft muss man zur Mängelbeseitigung auffordern? ›Wie oft erfolgt eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung? Laut VOB/B oder ÖNORM B 2110 muss der Auftraggeber mindestens einmal schriftlich zur Mängelbehebung auffordern. Ein weiteres Schreiben ist rechtlich nicht erforderlich, aber bei einer erneuten Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung trotzdem sinnvoll.